Pflegende Angehörige

Mein Schwager erzählte mir bei seinem letzten Besuch von seinem neusten Projekt, der Angehörigen- und Nachbarschaftspflege. Je mehr er mir davon erzählte, um so mehr sah ich parallelen zu meinem Emotionscoaching. Während den letzten Monaten fing ich mich intensiv an mit dem Thema Angehörigenpflege auseinanderzusetzen.

Mein Schwager erzählte mir beim letzten Besuch von seinem neusten Herzensprojekt, der Angehörigen- und Nachbarschaftspflege. Je mehr er mir davon erzählte, desto mehr sah ich Parallelen zu meinem Emotionscoaching. Denn eine solche Pflege ist sehr emotional und stressig. Die Pflegeperson muss lernen, mit neuen Gefühlen umzugehen und vor allem Stress abzubauen. Aus diesem Grunde habe ich mich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt.

Während meiner Tätigkeit als Agenturleiter einer Schweizer Krankenkasse und auch später, wurde ich immer wieder mit dem Thema der Nachbarschaftshilfe und/oder Verwandtenpflege konfrontiert. Damals ging es hauptsächlich um den finanziellen Aspekt einer Langzeitpflege und ihren Folgen. Also genau das Thema, welches mein Schwager heute mit seiner Firma abdeckt.
Ich weiss von einigen Personen, die grosse finanzielle Probleme bekommen haben, weil z.B. die Frau erkrankt war und der Mann nicht mehr 100% arbeiten konnte, um sie zu pflegen. Ein anderes Ehepaar, beide arbeitstätig, konnten nach dem Schlaganfall des Mannes ihre Hypothek nicht mehr bezahlen, weil die Frau ihr Arbeitspensum für die Pflege reduziert hat.

Deshalb war es für mich eine Freude zu hören, dass pflegende Familienangehörige oder Nachbarn, endlich für ihre wichtige Arbeit eine Entschädigung bekommen. Dabei handelt es sich um einen Stundenlohn von CHF 34.30 brutto. Dieser Betrag entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbeitrag und beinhaltet sämtliche Sozialversicherungsleistungen. Eine Anmeldung bei der IV ist nicht erforderlich.
Die Grundpflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV ist definiert durch die Hilfe und Unterstützung bei:

  • Essen & Trinken (z.B. Mahlzeiten eingeben)
  • An- & Auskleiden (z.B. Kompressionsstrümpfe anlegen, Kleider wechseln)
  • Körperpflege & Hygiene (z.B. Duschen, Zähneputzen)
  • Mobilisation & Lagerung (z.B. Transfer vom Bett in den Rollstuhl, Dekubitusprophylaxe)

Das heisst, sobald Sie mindestens eine Stunde täglich, eine dieser Tätigkeiten, für Ihre Mutter, Ehefrau oder andere Verwandte verrichten, haben Sie Anrecht auf einen Stundenlohn und können sogar einen Arbeitsvertrag erhalten.

Bitte kontaktieren Sie mich und ich leite Ihre Anfrage gerne weiter.